Rauf mit Löhnen!

Rauf mit Löhnen, Gehältern und Pensionen!


Die Entwicklung der Löhne und Gehälter orientiert sich in den KV-Verhandlungen an der Entwicklung der Preise bzw. der Inflation in der Vergangenheit. Dazu, dass die Löhne Ausgangspunkt für gestiegene Preise sind, kann es also nicht kommen. 


Angesichts der Rekordteuerung braucht es kräftige Lohnerhöhungen. Dabei sind die Voraussetzungen für die Gewerkschaften in den einzelnen Branchen sehr unterschiedlich. Es besteht ein Zusammenhang zwischen niedrigem gewerkschaftlichen Organisierungsgrad und niedrigen Löhnen in einer Branche.


Gerade Frauen zählen durch niedrige Einkommen und eine hohe Teilzeitquote zu den Hauptbetroffenen der explodierenden Preise. Branchen, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten, werden immer noch systematisch schlechter bezahlt. 


Löhne und Gehälter müssen aber für alle Beschäftigten dazu ausreichen, um ein gutes Leben führen zu können. Es braucht daher eine Strategie, damit Lohnerhöhungen bei allen ankommen und Mindestlöhne ein Abrutschen in die Armut verhindern. Ein Generalkollektivvertrag und ein gesetzlicher Mindestlohn sind Instrumente zur Lösung des Problems.


Auch nach dem Ende eines oft jahrzehntelangen Arbeitslebens muss der Lebensstandard gesichert bleiben. Die Angriffe auf das Pensionssystem und die Verschlechterungen haben zugenommen. Dem müssen wir uns entschieden entgegenstellen.



Der GLB fordert:

  • Von den Gewerkschaftsspitzen eine offensive Lohnpolitik mit konkreten Forderungen, die mindestens die Abgeltung der tatsächlichen Teuerung und des Produktivitätszuwachses beinhaltet.
  • Kampfmaßnahmen bis hin zum Streik zur Durchsetzung der Lohnforderungen und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
  • Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit: Lohntransparenz, massive Lohnerhöhungen in Branchen, in denen hauptsächlich Frauen und Migrant*innen beschäftigt sind, wie dem Dienstleistungssektor, in Pflegeberufen und anderen Niedriglohnsektoren.
  • Keine Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters, solange nicht gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit verwirklicht ist.
  • Einen gesetzlichen Mindestlohn von 2400 Euro bei einer 30-Stunden-Woche, steuerfrei und wertgesichert.
  • Eine Pension nach 40 Versicherungsjahren ohne Abschläge mit 80 Prozent des besten Aktivbezuges. Jährliche Pensionsanpassung mindestens in Höhe der tatsächlichen Teuerung
  • Keine Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters.
  • Einhaltung der zugesicherten Drittelfinanzierung des Staates für Pensionen.
  • Die Einführung einer gesetzlichen Mindestpension über der Armutsgrenze unabhängig von den Versicherungszeiten.
Share by: